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Trainingskiebitz, Block 36, Montag, 14.12.2020, 07:10 (vor 1841 Tagen) @ markus

Die Urteile wirst Du auch nicht finden, da 87 BetrVG gerade kein erzwingbares Recht des Betriebsrats zur Einführung von Home Office umfasst. Richtig ist allein, dass bei der vom Arbeitgeber gewünschten Einfuhrung von Home Office der Betriebsrat über das Wie im Rahmen von 87 BetrVG mitbestimmen kann.


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