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Wer denkt, die Ausnahme gilt nur für Gläubige... (Corona)

Oranjeborusse, Sonntag, 13.12.2020, 11:40 (vor 2063 Tagen) @ Ulrich

Der Humanistische Verband (Interessensgemeinschaft konfessionsfreier und atheistischer Menschen) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit rechtlich den Kirchen gleichgestellt.
D.h. wir könnten unsere Veranstaltungen im Rahmen der Hygienekonzepte durchführen (hat uns sogar die Landesregierung bestätigt), was wir aber nicht machen, da uns die Gesundheit unserer Mitglieder sehr wichtig ist.


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