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Lockdown ab Mi 16.12 | Viele Geschäfte zu[...] (Corona)

markus, Sonntag, 13.12.2020, 13:22 (vor 1840 Tagen) @ Tenma

Wenn ich die Wahl zwischen meiner Familie und der Wirtschaft habe, die die Konsequenzen zu tragen müssen, entscheide ich mich jedes Mal für meine Familie. Zumal es zeitlich momentan für die Wirtschaft auch relativ leicht ist.


Dir steht es frei, den Arbeitgeber zu wechseln, um einen Betrieb zu finden, der die von dir gewünschten Konzepte anbietet/anbieten kann.


Was für eine Bullshitargumentation.
Ich bin völlig bereit dazu, mir mit meiner Frau Homeoffice zu teilen, um unsere Kinder zuhause zu lassen und uns die Betreuung zu teilen. Für uns hieße das, dass wir von morgens sechs, bis abends acht abwechselnd arbeiten. Könnten wir beide auch ohne größere Einschränkungen an der Arbeit schaffen. Und trotzdem hängt diese Lösung an der Zustimmung des Arbeitgebers. Das ist doch total Banane.


Wenn dein Arbeitgeber kein HomeOffice anbieten will, oder wie in so vielen Fällen es überhaupt nicht möglich oder höchst unsinnvoll ist, dann ist es sein gutes Recht, so etwas nicht anzubieten. Es ist dabei völlig egal, ob das mit deinem präferierten Tagesablauf vereinbar ist.


Wer so einen so bescheuerten Arbeitgeber hat, sollte einen Betriebsrat gründen oder die Gewerkschaft ranholen. Es gibt nämlich zahlreiche Mitbestimmungsrechte. Wer seine Rechte nicht wahrnimmt, muss halt damit leben, dass der Chef alleine entscheidet.


Von welchen Rechten sprichst du? Es gibt ein Recht auf HomeOffice?


Nein, es gibt kein gesetzliches Recht auf Homeoffice. Und das liegt daran, dass für die Arbeitsbedingungen Gewerkschaften und Betriebsräte zuständig sind. Wir haben einen BR (ich bin selbst im BR) und all das was Sascha in seinem Betrieb vermisst, ist bei uns längst Usus. Homeoffice kann ggf. auch in der Einigungsstelle erzwungen werden. Auch die zuständige Gewerkschaft kann das erzwingen, wenn es in dem jeweiligen Betrieb genügend Mitglieder gibt, die das aktiv einfordern. Kommt aber auch auf den Betrieb an und jeweiligen Gegebenheiten vor Ort. Das kann der Gesetzgeber alles gar nicht beurteilen.


Das. Es mag sein, dass es viele, gerade größere Betriebe gibt, wo Homeoffice ohne große Probleme gemacht werden könnte, aber man hat hier bei einigen Aussagen den Eindruck, als würden viele "Bürohengste" etwas vergessen, dass es auch noch viele Arbeitsfelder und Firmen gibt, wo dies nicht der Fall ist.
Darüberhinaus sollte es doch letztendlich dem Arbeitgeber überlassen bleiben, ob er diese, den Arbeitsablauf stark verändernde, Institution bei sich einführen will, oder nicht. Der CEO von Adidas hat beispielsweise gerade vor Kurzem in einem Interview erklärt, warum er kein flächendeckendes HomeOffice einführen will und ich finde seine Sicht völlig legitim.

Das Führerprinzip (der Chef bestimmt alles selbst) ist allerdings nach dem 2. Weltkrieg abgeschafft worden. Homeoffice ist mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) und kann ggf. in der Einigungsstelle erzwungen werden. Da sitzt dann ein Richter mit an den Tisch und kann dem Adidas Chef noch einmal erklären, dass es so etwas wie Arbeitnehmermitbestimmung gibt.


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