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Schutzbehauptung „Datenschutz“ (Corona)

Schnippelbohne, Bauernland, Montag, 22.06.2020, 22:02 (vor 1404 Tagen) @ hardbreak

Das mit dem Datenschutz ist völliger Blödsinn. Natürlich kann Tönnies seine Subunternehmer vertraglich verpflichten, ihm die Namen und Daten der in seinem Unternehmen tätigen Menschen offenzulegen. Er hat ja ein berechtigtes Interesse daran, zu wissen, wer bei ihm ein- und ausgeht. „Need to know“ ist das Zauberwort.
Außerdem muss er als Lebensmittelhersteller sogar die Daten der in seinem Betrieb arbeitenden Menschen vorhalten, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, falls es z.B. mal zu Vergiftungen der Produkte kommt und man den Verursacher sucht. Müsste irgendwo im Lebensmittelrecht stehen. Vielleicht weiß jemand zufällig die genaue Vorschrift?


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