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Freiburg erlässt eingeschränkte Ausgangssperre (Corona)

Raducanu, Sassenberg, Freitag, 20.03.2020, 08:16 (vor 2356 Tagen) @ simie

Doch, darfst du:

https://www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/params_E1472406393/1531825/Allgemeinverf%C3%BCgung%20der%20Stadt%20Freiburg%20%C3%BCber%20ein%20Betretungsverbot...

2.f.: Ausgenommen vom Verbot nach Ziffer 1 sind Betretungen,

...wenn öffentliche Orte im Freien alleine, zu Zweit, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden.

... Bei Anspruchnahme aller ausnahmen sind 1,5 Meter Abstand einzuhalten...


Heißt du darfst raus, spazieren gehen, Rad Fahren, Joggen usw. Allerdings nur alleine, zu Zweit oder mit personen aus dem selben Haushalt und du mußt zu anderen 1,5 Meter Abstand halten.

Du darfst dich aber nicht mehr im Park mit 15 Leuten zum Corona Grillen treffen..

Und für mich ist diese Formulierung genau richtig.


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