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Frage an die Juristen oder juristisch bewanderten unter uns (Spieltage)

Basti Van Basten, Romania, Sonntag, 01.03.2020, 15:14 (vor 2386 Tagen) @ Nummer3

Um den DFB bzw. sein DFBnet zu zitieren:

Eine Diskriminierung liegt vor, wenn jemand die Menschenwürde einer anderen Person oder einer Gruppe von Personen verletzt. Dies kann durch eine herabwürdigende Äußerung, Geste oder Handlung, in Bezug auf die Hautfarbe, Sprache, Religion, ethnische Herkunft, das Alter, Geschlecht oder die sexuelle Identität, erfolgen. Auch eine sonstige Schlechterbehandlung aufgrund eines dieser Merkmale – ohne sachlichen Grund – stellt eine Diskriminierung dar.

Tja, selbst die Definition des DFB trifft nicht auf die Attacken gegen Hopp zu.

X Hautfarbe
X Sprache
X Religion
X ethnische Herkunft
X Alter
X Geschlecht
X sexuelle Identität


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