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BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren (Sonstiges)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 04.12.2018, 12:02 (vor 1941 Tagen) @ Klopfer

Meistens geht es nur darum den Willen zu demonstrieren die eigenen Rechte durchzusetzen. Das ist dann nur ein sehr gut formulierter Brief. Wer einen Anwalt zum Freund hat oder gut versichert ist... Das hilft diesen Unternehmungen dann oftmals ihre Firmenpolitik zu überdenken. Wenn sich niemand dagegen wehrt, weil es ja nur Kleckerbeträge sind, dann kommen diese Firmen damit durch. Nur dass für diese Firmen Kleckerbeträge sich zu Millionen addieren.


Klar , aber in der Realität ist das doch so, dass der Anwalt mir für sowas eine Rechnung über mehrere Hundert Euro schickt. Und das egal, ob ich gewinne oder nicht. Natürlich empfiehlt er eine Klage, denn der Anwalt ist ja der Einzige, der in diesem Fall gewinnen wird.

SGG
Klopfer


Nein, wenn der die rechtliche Lage so eindeutig ist, dann wird jedes Gericht am Ende der Gegenseite die Gerichts- und Anwaltskosten übertragen.


Richtig, aber leider wird sich kein Anwalt damit zufrieden geben:
Das ist die Realität. Ich habe viele "kleine" Prozesse gewonnen, aber immer draufgezahlt, weil sich meine Anwälte niemals mit den gerichtlichen Prozesskosten zufrieden geben wollten.

Den Fall gibt's übrigens auch bei sg.de - der war fast existenziell. Zu unrecht angeklagt, Prozess gewonnen und trotzdem mehrere Tausend Euro an den Anwalt...absolute Normalität.
Recht lohnt sich nur für denjenigen, der es sich finanziell leisten kann.


SGG
Kopfer

Das tut mir leid. Ich schaue in der Regel, dass nach dem RVG abgerechnet wird. Davon weiche ich nur ab, wenn die Sache sonst nicht kostendeckend betrieben werden kann. Hier würde ich aber recht entspannt nach dem RVG abrechnen, weil das recht kurz gehalten werden kann.

Die nicht zwingende Kostenerstattung bei ungerechtfertigter Inanspruchnahme ist leider vom BGH so entschieden worden (allgemeines Lebensrisiko).


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