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BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren (Sonstiges)

Kulibi77, Dienstag, 04.12.2018, 00:45 (vor 1970 Tagen) @ Klopfer

Meistens geht es nur darum den Willen zu demonstrieren die eigenen Rechte durchzusetzen. Das ist dann nur ein sehr gut formulierter Brief. Wer einen Anwalt zum Freund hat oder gut versichert ist... Das hilft diesen Unternehmungen dann oftmals ihre Firmenpolitik zu überdenken. Wenn sich niemand dagegen wehrt, weil es ja nur Kleckerbeträge sind, dann kommen diese Firmen damit durch. Nur dass für diese Firmen Kleckerbeträge sich zu Millionen addieren.


Klar , aber in der Realität ist das doch so, dass der Anwalt mir für sowas eine Rechnung über mehrere Hundert Euro schickt. Und das egal, ob ich gewinne oder nicht. Natürlich empfiehlt er eine Klage, denn der Anwalt ist ja der Einzige, der in diesem Fall gewinnen wird.

SGG
Klopfer


Nein, wenn der die rechtliche Lage so eindeutig ist, dann wird jedes Gericht am Ende der Gegenseite die Gerichts- und Anwaltskosten übertragen.


Richtig, aber leider wird sich kein Anwalt damit zufrieden geben:
Das ist die Realität. Ich habe viele "kleine" Prozesse gewonnen, aber immer draufgezahlt, weil sich meine Anwälte niemals mit den gerichtlichen Prozesskosten zufrieden geben wollten.

Den Fall gibt's übrigens auch bei sg.de - der war fast existenziell. Zu unrecht angeklagt, Prozess gewonnen und trotzdem mehrere Tausend Euro an den Anwalt...absolute Normalität.

SGG
Kopfer

Ich will hier keine Rechtsberatung aussprechen, aber natürlich ist es am Ende ein Unterschied ob dich jemand verklagt oder ob du einen Kleckerbetrag bekommen möchtest. Oftmals reicht eine gewisse "Überzeugungskraft". Aber das muss jeder individuell entscheiden und ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Hier sehe ich gute Chancen, wenn man einen guten und nicht abzockgeilen Anwalt hat.


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