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BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren (Sonstiges)

Knüppler17 ⌂, Dienstag, 04.12.2018, 11:45 (vor 1964 Tagen) @ Klopfer

Nun, es gibt immer wieder neue interessante Urteile. Wie z.B. dieses ganz aktuelle, das, wenn ich als Nichtjurist einem bekannten Anwalt Glauben schenken darf, durchaus für einen Dammbruch sorgen könnte. Weil nach dieser Auffassung eben eine Klage ausreichen könnte, um Gebühren aus unwirksamen AGB für alle Betroffenen zurückzufordern. Ein Verbraucherschutzverband bzw. eine Privatperson, der es mehr ums Prinzip als um 2.50 Euro geht, wären dann schon genug.

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Nun bin ich - siehe oben - diesbezüglich kein Experte und bin mir auch nicht sicher, ob das zu 100% auf die Eventimgebühren passt. Doch was man wohl sagen kann, weshalb ich das hier auch reinstelle: in so manche Angelegenheit kommt immer wieder mal ein neuer juristischer Schwung. Fehlverhalten von Unternehmen wird in Zukunft eher teurer werden und die Durchsetzung individueller Rechte eher einfacher. Und das eben auch, weil Privatpersonen wegen jedem Mist klagen. Ob es insgesamt wiederum besonders hilfreich ist, Gerichte wegen jedem Mist zu beschäftigen, ist wieder etwas anderes - aber es ist halt auch das Recht des Bürgers, bei Fehlverhalten zu klagen.


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