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BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren (Sonstiges)

Kulibi77, Dienstag, 04.12.2018, 00:30 (vor 1942 Tagen) @ Klopfer

Meistens geht es nur darum den Willen zu demonstrieren die eigenen Rechte durchzusetzen. Das ist dann nur ein sehr gut formulierter Brief. Wer einen Anwalt zum Freund hat oder gut versichert ist... Das hilft diesen Unternehmungen dann oftmals ihre Firmenpolitik zu überdenken. Wenn sich niemand dagegen wehrt, weil es ja nur Kleckerbeträge sind, dann kommen diese Firmen damit durch. Nur dass für diese Firmen Kleckerbeträge sich zu Millionen addieren.


Klar , aber in der Realität ist das doch so, dass der Anwalt mir für sowas eine Rechnung über mehrere Hundert Euro schickt. Und das egal, ob ich gewinne oder nicht. Natürlich empfiehlt er eine Klage, denn der Anwalt ist ja der Einzige, der in diesem Fall gewinnen wird.

SGG
Klopfer

Nein, wenn der die rechtliche Lage so eindeutig ist, dann wird jedes Gericht am Ende der Gegenseite die Gerichts- und Anwaltskosten übertragen. Das wissen auch diese Firmen. Und sollte es zu einem Urteil zum Nachteil dieser Firmen kommen, dann ist das sehr gefährlich. Am Ende hängt das Damoklesschwert einer Gewinnabschöpfung nach GUW. Ein guter Anwalt wird das alles in aller Ruhe und seriös in einem Brief darstellen und die Rechtsabteilung dieser Unternehmen wird dann ganz schnell sehr froh sein die 2,50 Mark zu überweisen. Die müssen nur den Eindruck haben, da schreibt jemand der Ahnung hat, und nicht nur der 0815 Konsument den man systematisch übers Ohr hauen kann. Ich habe schon zwei mal meine Sparkasse wegen Beträgen unter 10 Euro verklagt und keinen einzigen Cent dafür bezahlt am Ende. Für die Sparkasse war es am Ende allerdings sehr teuer...


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