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BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren (Sonstiges)

Schnippelbohne, Bauernland, Montag, 03.12.2018, 16:50 (vor 1969 Tagen) @ bers
bearbeitet von Schnippelbohne, Montag, 03.12.2018, 16:58

Hab das Urteil des BGH grad mal überflogen und glaube nicht, dass der BVB bzw. Eventim mit diesen spitzfindigen Winkelzügen weit kommt.
Inhaltlich ist der Sachverhalt völlig vergleichbar: Die Argumentation des BGH ist, dass Versandkosten nur separat berechnet werden dürfen, wenn sie unmittelbar dem Versand zuzuordnen sind, d.h. "Verpackung, Porto und ggf. Versicherung des Kaufgegenstandes". Sonstige allgemeine Kosten wie Personalkosten dürfen nicht separat berechnet werden, sondern sind Bestandteil der Hauptleistung, d.h. schon im Ticketpreis enthalten. Ergo: Fallen keine echten separaten Kosten für den Versand an, dürfen auch keine pauschal veranschlagt werden. Wieso sollten diese Grundsätze nicht auch für die print@home-Gebühr im Onlineshop gelten? Ich schauen selbst mal nach, ob ich in den letzten ein, zwei Jahren mal print@home genutzt habe und werde mal wg. Rückzahlung vorstellig.


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