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BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren (Sonstiges)

Kulibi77, Dienstag, 04.12.2018, 01:36 (vor 1971 Tagen) @ Klopfer

Für pro bono Strafsachen stehe ich, im Rahmen meiner Möglichkeiten, durchaus zur Verfügung. Jemanden der mit Ticket-Dealern zu tun hatte kenne ich jetzt nicht, aber wer gerne Schadensersatz für seinen (bald) unbrauchbaren Diesel haben will, da habe ich einige Kollegen die das ohne große Kosten für den Klienten erledigen! Oder auch für Klagen gegen unlautere Sparkassengebühren! ;-)

Es gibt viele Juristen die im kleinen oder im großen viel gutes leisten.


O.k. ... ich nehme dich beim Wort und werde bei passender Gelegenheit auf dich zurück kommen.

SGG
Klopfer

Mal ganz im ernst: Mein Berufsleben neigt sich dem Ende zu, aber es gibt in letzter Zeit Dinge die mich bei der Juristenehre packen (Hopp Beleidigungen und besonders das Fadenkreuz-Banner), die, wenn ich sie lese, mich unendlich aufregen. Wir haben hier durchaus Kapazitäten das zu übernehmen, auch wenn ich persönlich das aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr übernehmen kann. Meine Lebenszeit ist inzwischen begrenzt! :) Wenn es da Kontaktmöglichkeiten gibt, dann bitte keine falsche Zurückhaltung. Ich habe viele nette Kollegen!


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