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BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren (Sonstiges)

bers, Oberfranken, Montag, 03.12.2018, 09:43 (vor 1943 Tagen)

Hallo zusammen,

nach dem BGH-Urteil zu Ticketgebühren bei Eventim habe ich Eventim und den BVB angeschrieben, um früher bezahlte Gebühren zurückzufordern. Für ein Konzert-Ticket hat das mittlerweile auch geklappt, die 2,50€ habe ich bekommen.

Der BVB hingegen hat mir Anfang September geschrieben:

Gegenstand dieses Urteils ist die Servicegebühr i.H.v. 2,50 €, die CTS EVENTIM bei der Auswahl von Print@home-Tickets für Konzertkarten erhebt.
Vertragspartner von Borussia Dortmund ist das Tochterunternehmen, die CTS EVENTIM Sports GmbH, welche den Online-Ticketshop betreibt. Die dort erhobene Gebühr i.H.v.: 1,50 € für Print@home-Tickets ist wiederrum nicht Bestandteil des aktuellen BGH-Urteils.
Bis auf Weiteres wird CTS EVENTIM Sports daher im Online-Ticketshop den Betrag von 1,50 € für Bestellungen von Print@home-Tickets berechnen.

Die Taktik verstehe ich natürlich: Solange das Urteil nicht ausdrücklich Allgemeingültigkeit erlangt, werden schön noch ein paar Ansprüche verjähren. Kann/sollte ich vor Jahresende noch irgendwas tun, um das zu verhindern?


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