schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Danke FCB (Fußball allgemein)

Kulibi77, Donnerstag, 19.07.2018, 16:20 (vor 2108 Tagen) @ Jurist81

§ 5 Ziffer 1 Lizenzordnung Spieler der DFL:

[...]Clubs müssen, bevor sie Gespräche mit einem Spieler eines anderen
Clubs oder mit seinem Vertreter oder Beauftragten über einen Vereinswechsel des
Spielers aufnehmen, den Club des Spielers schriftlich informieren. Gespräche
über einen Vereinswechsel mit einem Spieler eines anderen Clubs
dürfen ohne dessen Einverständnis nicht früher als sechs Monate vor Ablauf des Vertrages mit dem bisherigen Club aufgenommen werden.

Das ist eine direkte Umsetzung des § 18 Abs. 3 der Regulations on the status and transfer of players der Fifa:

A club intending to conclude a contract with a professional must inform the
player’s current club in writing before entering into negotiations with him. A
professional shall only be free to conclude a contract with another club if his
contract with his present club has expired or is due to expire within six months.
Any breach of this provision shall be subject to appropriate sanctions.

Wo ist also der urbane Mythos?

Das ist aber falsch übersetzt. "conclude a contract" heißt "Vertrag abschließen" und nicht "Verhandlungen aufgenommen werden". Dass die DFL da strenger als die FIFA ist, das wusste ich nicht. Aber die FIFA verbietet keine Verhandlungen mit anderen Vereinen. Das geht auch nicht. Es besteht Vertragsfreiheit in Deutschland und Europa. Du kannst dich schließlich auch soviel bei anderen Arbeitgebern bewerben/unterhalten wie du lustig bist. Das kann dir niemand verbieten. Vorverträge sind ein anderes Thema.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1233934 Einträge in 13687 Threads, 13784 registrierte Benutzer Forumszeit: 27.04.2024, 02:54
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln