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Danke FCB (Fußball allgemein)

Kulibi77, Donnerstag, 19.07.2018, 16:13 (vor 2107 Tagen) @ Sascha

Aber das steht doch so in den FIFA-Regularien:

Beabsichtigt ein Verein, einen Berufsspieler zu verpflichten, so muss dieser
Verein vor der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Spieler dessen aktu-
ellen Verein schriftlich von seiner Absicht in Kenntnis setzen. Ein Berufs-
spieler darf einen Vertrag mit einem anderen Verein nur abschließen, wenn
sein Vertrag mit dem bisherigen Verein abgelaufen ist oder in den folgen-
den sechs Monaten ablaufen wird. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung
zieht angemessene Sanktionen nach sich.

"in Kenntnis setzen". Ja, der bisherige Arbeitgeber muss informiert werden. Der Arbeitgeber kann aber keine Verhandlungen verbieten. Bei Ausstiegsklauseln entfällt sogar die Pflicht dass der Arbeitgeber in Kenntnis gesetzt werden muss.


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