schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Nizza gibt Favre frei (BVB)

Will Kane, Biosphärenreservat Bliesgau, Samstag, 05.05.2018, 12:19 (vor 2809 Tagen) @ Kulibi77

Auch wenn es ein völlig anderes Feld ist, es gibt die kuriosesten Sachen in den westlichen Rechtssystemen. So empfinde ich es wenigstens als juristischer Halblaie.

Seit einiger Zeit werden z.B. illegale Drogengeschäfte in das BIP hineingerechnet. Das hat für die Staaten im Euro-Raum den netten Vorteil, dass die ‚offiziell erlaubte‘ Höhe der Kreditaufnahme sich entsprechend erhöht. Jetzt kommen die Finanzbehörden auf den Trichter, dass man ja eigentlich auf diese Art von Geschäften auch Steuern erheben müsste. Und wie ich es einschätze, wird es auch nicht so lange dauern bis zur praktischen Umsetzung... ;-)

Strafgerichtsprozesse und Zivilrechtsprozesse haben im Prinzip auch nichts miteinander zu tun. Wenn ein Betroffener nach einem abgeschlossenen Strafrechtsprozess gegen den dortigen Beschuldigten einen Zivilrechtsprozess anstrengt, dann hat das eine mit dem anderen bei der Urteilsfindung wenig bis gar nichts miteinander zu tun. Ich glaube, dass der Fall O.J. Simpson diesbezüglich einiges in den Fokus der Öffentlichkeit gebracht hat.

Was das mit der hier besprochenen Situation zu tun hat? Nun, Nizza würde mit einer solchen eindeutigen Nebenvereinbarung gegen die geltenden Statuten verstoßen. Würde man sich aber im Falle des Falles (also wenn Favre z.B. diese Vereinbarung in Anspruch nehmen wollte) nicht an diese Vereinbarung halten wollen, könnte Favre zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen. Auch wenn diese Nebenvereinbarung den Regularien nach nicht statthaft war. Das würde keine Rolle spielen. Und seine Chancen stünden da recht gut. Also würden die Clubverantwortlichen eine solche Situation gar nicht erst riskieren wollen.

Um da ganz auf Nr. Sicher zu gehen, werden solche Nebenvereinbarungen häufig in Form von Absichtserklärungen formuliert. Was dann zwar zwar juristisch keine wasserdichte vertragliche Vereinbarung ist, dennoch eine gewisse Verbindlichkeit besitzt. So ähnlich wie ein ‚Letter of Intend‘ zwischen zwei Unternehmen.

Mit solchen Konstruktionen sind täglich Heerscharen von Anwälten beschäftigt.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1522153 Einträge in 16358 Threads, 14353 registrierte Benutzer Forumszeit: 12.01.2026, 11:07
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln