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Nizza gibt Favre frei (BVB)

Sascha, Dortmund, Freitag, 04.05.2018, 13:04 (vor 2811 Tagen) @ Kayldall

Wie Freyr bereits schrieb, Ausstiegsklauseln sind sportrechtlich verboten in Frankreich durch Artikel 202 des Reglements der LFP. Allerdings ist es wie im Fall Dembélé möglich, neben dem Spielervertrag einen persönlichen Vertrag zwischen Spieler oder in diesem Fall Trainer und Verein zu schließen. Halt ein schriftlich festgehaltenes Gentlemen Agreement.

Offenbar gibt es das aber nicht, sonst wäre Favre ja nicht auf das Wohlwollen von Nizza angewiesen, um wechseln zu dürfen.


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