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#metoo (Sonstiges)

stfn84, Köln, Montag, 13.11.2017, 21:41 (vor 3247 Tagen) @ naftnevE

Sexuelle Belästigung etc. gehört sofort angezeigt. Nicht erst losgelöst durch eine Kampagne.

Diese Feststellung finde ich anmaßend.


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