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erst Verpflichtungen - dann Wünsche... (BVB)

Taly, Essen, Dienstag, 08.08.2017, 10:06 (vor 3081 Tagen) @ Djerun

Vor irgendwelchen "Wünschen" stehen zunächst einmal Verpflichtungen!
Wünsche darf man äußern, wenn man 5-10 Jahre geliefert und sich "ein Recht auf Wünsche" erarbeitet hat...

ganz genau und mit den vielen Fehlpässen ist er noch lange nicht soweit.


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