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Falsch (BVB)

Blarry, Essen, Montag, 07.08.2017, 11:05 (vor 3082 Tagen) @ dan09

Wobei es ja theoretisch kein Problem wäre, einen Vertrag über ein Jahr Laufzeit mit automatischer Verlängerung um vier Jahre, die aber erst zum 1.7. des Folgejahrs wirksam wird, zu formulieren, oder?

Und wird der traditionelle Weg nicht gerade deshalb eingeschlagen, weil eine einmalige Steuerbelastung weniger wehtut als sich ein Bilanzjahr mit einer Abschreibung von 100 Millionen für nur einen Spieler völlig zu versauen?


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