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erst Verpflichtungen - dann Wünsche... (BVB)

jari123, Dortmund, Montag, 07.08.2017, 15:04 (vor 3082 Tagen) @ Djerun

Vor irgendwelchen "Wünschen" stehen zunächst einmal Verpflichtungen!
Wünsche darf man äußern, wenn man 5-10 Jahre geliefert und sich "ein Recht auf Wünsche" erarbeitet hat...

So sieht's aus! Ich meine auch irgendwo im Zusammenhang mit Mannis Wechsel gelesen zu haben, dass bei ihm besonders seine Zeit und Verdienste im Verein sowie sein Charakter ausschlaggebend dafür waren, dass man seinem Wechselwunsch in der Form nachgekommen ist.

Könnte mir durchaus vorstellen, dass man da bei einem Youngster, welcher vor einem Jahr erst einen Vertrag für fünf Jahre unterschrieben hat, etwas weniger aufgeschlossen gegenüber der kurzfristigen Erfüllung seiner "Träume" und "Wünsche" ist. ;-)


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