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erst Verpflichtungen - dann Wünsche... (BVB)

Djerun, Montag, 07.08.2017, 14:17 (vor 3083 Tagen) @ kaubatz

Vor irgendwelchen "Wünschen" stehen zunächst einmal Verpflichtungen!
Wünsche darf man äußern, wenn man 5-10 Jahre geliefert und sich "ein Recht auf Wünsche" erarbeitet hat...


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