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USA: PK der Staatsanwälte bzgl. ihrer Korruptionsklage gegen Trump (Sonstiges)

Zoon, Dienstag, 13.06.2017, 00:07 (vor 2481 Tagen) @ Kulibi77

Ein mögliches Strafverfahren wegen Korruption, was die Konsequenz aus einem deartigen Verfassungsbruch wäre, ist nur als ein impeachment-Verfahren möglich. Dafür wird Trump nicht vor Gericht landen. Ein Bundesgericht würde so eine Klage mangels Zuständigkeit abweisen. Dafür ist der Kongress in einem Impeachment-Verfahren zuständig.

Nö. Mit dem Impeachmentverfahren wird der Präsident seines Amtes enthoben. Danach könnte ein Strafverfahren gegen den ehemaligen Präsidenten durchgeführt werden. Keinesfalls wird das Strafverfahren vom Kongress durchgeführt.

Alles andere wäre auch ein Verfassungsbruch. Und ob dieses Verfahren eingeleitet wird ist ganz allein eine politische Frage. Das kann kein Bundesanwalt oder Gericht erzwingen.

Gleichwohl kann der Präsident verklagt werden und zwar nicht persönlich (Trump) sondern als Amtsträger (POTUS). Auch in Deutschland kann z.B. die Bundesregierung wegen Verletzung der Verfassung verklagt werden. Diese Verfahren haben mit Impeachment nichts zu tun, aber es kann sich hieraus natürlich ein Grund für eine Amtsenthebung ergeben.

Möglicherweise zivile Schadensersatzansprüche gegen seine Firmen von vielleicht irgendwelche geschädigten anderen Hotelbesitzer....: Erstens kann man solche Verfahren über Jahre strecken und zweitens ist auch das alles eine Frage des Geldes.

Auch das ist so nicht richtig. Kläger sind ja die GA von Bundesstaaten und nicht Konkurrenten. Die Klagen sind wohl auf Unterlassung ausgerichtet, könnten aber auch auf Gewinnabschöpfung zielen. Wenn Donald von heute auf morgen seinen Hotelbetrieb einstellen muss, kann dies für ihn sehr ärgerlich werden. Schlimmer noch könnte es für ihn kommen, wenn ihm aufgegeben wird, sich rasch von seinen Unternehmen zu trennen. Wie sollte er dies denn tun? Aus diesen Klagen könnte sich für ihn schon gewaltiger Handlungsdruck ergeben.


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