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simie, Krefeld, Donnerstag, 04.05.2017, 14:11 (vor 3314 Tagen) @ Phil

Ja. Jetzt können die Gerichte nicht mehr geltendes Recht ignorieren. Bis zur kürzlichen Entscheidung sah es jedoch anders aus. Hier wurde meiner Meinung nach vorsätzlich geltendes Recht gebrochen.
Der Beleidigungsparagraph ist jetzt nicht wirklich kompliziert. Hinzu kommt, dass es in dem Bereich schon längst höchstrichterliche Entscheidungen (Soldaten sind Mörder) gab.


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