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Ganze vier Banner.. (BVB)

Sascha, Dortmund, Donnerstag, 04.05.2017, 13:43 (vor 3166 Tagen) @ Weeman

Also bitte. Protest, ja, Feindschaft im Fußball auch o.k., aber hier geht und ging es doch gar nicht um strafrechtlich relevant. ... Und ob ein Banner wo Rangnik n Burnout gewünscht wird nun strafrechtlich relevant ist oder nicht, dass ist mir als erwachsenem Mann ziemlich egal.


Was dir egal ist interessiert in dem Fall aber nun wirklich keinen. Natürlich geht es, wenn eine Bestrafung erfolgt, ausschließlich darum, ob der Inhalt strafrechtlich relevant ist.
Und wenn er es nicht ist, dann kann man sagen und schreiben was man will.
Ganz einfache Kiste.
Da gibts auch nichts zu lamentieren von irgendwelchem Anstand etc. pp.
Vor allem nicht von Leuten, die dann die BVB-Fans in ihrer Gesamtheit verbal angegriffen haben.

Edit: Es ist wohl davon auszugehen, dass das RR Banner eins der möglicherweise strafrechtlich relevanten war. Also wo ist dein Problem?

Die Frage ist an sich schon deshalb fundamental, weil der DFB diesmal erstmalig eine drastische Strafe wegen beleidigender Inhalte ausgesprochen hat. Das ist im Rahmen des Fußballs schon ein sehr mächtiges Instrument, weil man bei jedem Spiel Banner und Gesänge finden wird, die man als Beleidigung interpretieren kann. Damit lässt sich, wenn gewollt, auch nahezu jede Form von Kritik oder Protest aus dem Stadion verbannen.

Um so wichtiger, dass die Macht dieses Instrument beschränkt und ihre Einsatzmöglichkeiten definiert werden. Strafrechtliche Relevanz wäre hier ein sehr guter Indikator.


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