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mrg, Dortmund, Donnerstag, 04.05.2017, 14:04 (vor 3165 Tagen) @ Phil

Ja wurde es, vorher hätten die Gericht das aber auch als belanglos genug identifizieren können. Stattdessen wurden krudeste Begründungen herangezogen, um den Beschuldigten einen reinzudrücken. Da musste erst das Bundesverfassungsgericht eingreifen. Ich denke aber auch als Laie ist ACAB eindeutig weniger strafwürdig als die direkten individuellen Beleidigungen vom Leipzigspiel. Trotzdem ging das X Mal vor Gericht.
Genauso wie eben 20 € Behinderung des Straßenverkehres. Das wird dann eben notfalls verhandelt. Daher bin ich mir sicher, dass die strafrechtl. relevanten Spruchbänder auch vor Gericht verhandelt werden würden. Vermutlich beim Amtsgericht mit einer lächerlich hohen Strafe versehen, so dass es bis zum Landgericht gehen muss.


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