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BVB identifiziert 61 Tatverdächtige (BVB)

Ulrich, Samstag, 18.02.2017, 11:18 (vor 2623 Tagen) @ Chappi1991

Ich meine nicht jedes Plakat, aber die strafrechtlich relevanten. Konkret würde ich hier das Plakat:

"Burn-Out Ralle: Häng Dich auf" nennen.


Und wie gegründest Du das? Es kann schon einmal keine Üble Nachrede und keine Verleumdung sein, da keine (wahrheitswidrige) Tatsachenbehauptung vorliegt. Eine Beleidigung kann ich hier - als Nichtjurist - nicht erkennen, da die womoglich gemeinte Person nicht der "Respekt als gleichwertige Rechtsperson" aberkannt wird. Das ist die Voraussetzung für eine Beleidigung. Weiterhin handelt es sich hier aus meiner Sicht um eine "Taktlosigkeit" und die ist durch Präzedenzfälle ausdrücklich nicht als Beleidigung geeignet festgestellt worden.

Ich bin ebenfalls kein Jurist, aber für mich bewegt sich "Burnout-Ralle" zumindest im Grenzbereich hin zur Beleidigung. Ich würde zumindest nicht ausschließen wollen dass ein Strafverfahren mit einer Verurteilung enden könnte.


Ich habe jetzt nicht alle Plakate einzeln wahrgenommen. Die, die ich gesehen habe, sind aus meiner Sicht allesamt nicht justiziabel gewesen, auch wenn sie bisweilen hart waren. Das mag für einen 0815-Bürger vielleicht komisch wirken. Aber für eine Strafbarkeit müssen die Gesetze schon im Wortlaut verletzt worden sein. Gefühl reicht da nicht.

Ich habe mir einige Pressebilder angesehen. Die ganz überwiegende Zahl der Banner dürfte aus strafrechtlicher Hinsicht in der Tat nicht zu beanstanden sein. Ein paar waren allerdings dabei bei denen es für mich wohl anders aussah. "Hurensohn" oder "Arschloch" sind eindeutig Beleidigungen. "Steine auf Bullenschweine" könnte als Aufforderung zu einer Straftat interpretiert werden.


Edit: vergessen und da Blarry es unten anspricht. Die genannten Vergehen sind außerdem allesamt Antragsdelikte und werden nur auf Verlangen der/einer betroffenen überhaupt verfolgt.

Und wenn sie angezeigt werden verweist die Staatsanwaltschaft häufig auf den Privatklageweg - der dann aber durchaus erfolgreich sein könnte. In diesem Falle dürfte dies so Anzeigen vorliegen wohl nicht der Fall sein, hier würde man sicherlich ein öffentliches Interesse sehen. Ob es zu Anzeigen gekommen ist oder noch kommen wird bleibt jedoch zunächst einmal abzuwarten. Grundsätzlich würde ich es den Verantwortlichen bei Red Bull zutrauen, aber mittlerweile haben sie ein eigenes Problem am Hals, dass dort tatsächlich wie von den Medien berichtet Hooligans als Ordner eingesetzt werden scheint mir durchaus wahrscheinlich.

P.S.: Was DFB und DFL angehen, so wird man vermutlich einen weicheren, vom strafrechtlichen Winkel unabhängigen Ansatz wählen indem man die Banner als "unsportlich" und "diskriminierend" einordnet. Und der BVB wird dann als Veranstalter verantwortlich gemacht - auch wenn man nach der Logik was die Pyro-Show vor einigen Wochen angeht eigentlich gegen Mainz vorgehen müsste.


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