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BVB identifiziert 61 Tatverdächtige (BVB)

simie, Krefeld, Freitag, 17.02.2017, 18:32 (vor 3233 Tagen) @ majae
bearbeitet von simie, Freitag, 17.02.2017, 18:41

Gerade in dem Fall gab es gerade eine höchstrichterliche Entscheidung, welche mal wieder die Polizei, Staatsanwälte und niederen Gerichte darauf hingewiesen hat, dass Kollektivbeleidigungen nicht strafbar sind.
8000 sind in jedem Fall zuviel. Es muss sich um eine kleine ganz klar bestimmbaren Gruppe handeln.


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