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BVB identifiziert 61 Tatverdächtige (BVB)

Kulibi77, Freitag, 17.02.2017, 16:24 (vor 3283 Tagen) @ simie

Es kommt bei der Bewertung immer auf den Kontext an. In manchen Situationen kann schon hartnäckiges Duzen eine Beleidigung sein, in anderen nicht mal das Wort "Arschloch".
Hinzu kommen dann solche Einschränkungen,dass Kollektivbeleidigungen eben nicht strafbar sind.
Daher dürften nur die wenigsten Banner strafrechtlich relevant sein.

Für einen Vereinsausschluss oder einen Dauerkartenentzug braucht es nicht unbedingt ein strafrechtlich relevantes Verhalten.


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