schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

BVB identifiziert 61 Tatverdächtige (BVB)

Micawber, Sauerland, Freitag, 17.02.2017, 14:38 (vor 2597 Tagen) @ simie

Ich hoffe doch mal, dass hier nur die Banner betroffen sind, die wirklich auch strafrechtlich relevant sind.


Gibt es denn eindeutige Richtlinien, wann der Inhalt eines Banners strafechtlich relevant ist oder nicht? Der Spruch "Pflastersteine auf Bullenschweine" dürfte wahrscheinlich darunter fallen, wobei aber selbst da evtl. Zweifel angebracht sein könnten, schließlich ist gar nicht eindeutig klar, wer denn nun gemeint ist. Aber was ist mit beispielsweise mit "Bullen schlachten"? Oder ist z.B die Aufforderung "sich zu verpissen" schon eine Beleidigung?


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1216357 Einträge in 13543 Threads, 13750 registrierte Benutzer Forumszeit: 29.03.2024, 10:53
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln