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OLG Köln verurteilt Böllerwerfer (Fußball allgemein)

Donngal, Donnerstag, 09.03.2017, 15:20 (vor 2605 Tagen) @ MarcBVB

Lass mich raten, bei so nem Urteil kann er nicht als Ersatz in Bau ne?!

Man kann ja davon halten was man will.
Ich halte vom Weitergeben der Verbandsstrafen nichts.
Wobei ich von Böllern im Stadion wahrscheinlich sogar noch weniger halte.


Ich halte auch nichts davon Existenzen wegen vergleichsweise "harmlosen" Vergehen zu zerstören. Klar war das auch gefährliche Körperverletzung, aber eben auch kein Mord. Deswegen einem Menschen das ganze Leben zu zerstören halte ich nicht für tragbar. Auch wenn es juristisch sicherlich einwandfrei ist.

Jemand der in ner Kneipe jemand anders krankenhausreif prügelt wird schliesslich auch nicht so hart bestraft dass er nie wieder ein Bein auf den Boden bekommt.


Mit Verlaub, aber letzteres stimmt nicht unbedingt. Je nach angefordertem Schmerzensgeld und den gesundheitlichen Folgen kann das schnell locker 5-stellig werden. Gerade dann, wenn zB derjenige in der PKV oder Beamter ist, und sich dann der Dienstherr auch den Arbeitsausfall bezahlen lässt. Dann verbleibt es nämlich bei der o.g. Verfahrensweise. IdR findest du dazu auch in den Anträgen folgende Formulierung:

"Es wird festgestellt, dass der Antrag zu 1) aus einer vorsätzlich begangenen, unerlaubten Handlung herrührt."

Ja, aber dieser Mensch hat ja schon die Schadensersatzforderung der 7 Verletzten. Das sollte reichen. Von 5 stelligen Summen kommt man ja irgendwann runter, aber die Strafe dürfte mit den zusätzlichen 20000 Euro in die Hunderttausende gehen und das ist schon mit dem finanziellen Todesstoss für ein ganzes Leben gleichzusetzen.


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