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OLG Köln verurteilt Böllerwerfer (Fußball allgemein)

Braumeister, BaWü, Donnerstag, 09.03.2017, 14:06 (vor 2604 Tagen) @ Weeman

Ich habe das Urteil nicht gelesen, aber prinzipiell kann jemand sowohl Strafrechtlich durch den Staat, vertreten durch die Staatsanwaltschaft, angeklagt werden und zudem zivilrechtlich durch die geschädigten Privatpersonen verklagt werden.

Teilweise läuft beides parallel und es wird zum Beispiel eine milde Strafe beim strafrechtlichen getätigt weil der Täter eine entsprechende zivilrechtliche Bestrafung bekommen hat. Teilweise findet aber auch erst die strafrechtliche Verhandlung statt und anschließend fließt das Ergebnis in die zivilrechtliche Beurteilung ein.

Ein Jurist könnte das sicherlich besser erklären :-)

Zivilrechtliche Zahlungen, also zum Beispiel Schmerzensgeld oder Schadensersatz gehen direkt an die Opfer. Strafgelder bekommt der Staat. Ich meine, dass diese Gelder aber dann auch für soziale Projekte, wieder Eingliederungsmaßnahmen von Straftätern, Jugendschutzmaßnahmen und ähnliches verwendet werden müssen (nicht gesichert, soll jemand berichtigen der sich besser auskennt)


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