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Schattenjustiz (Fußball allgemein)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Donnerstag, 09.03.2017, 16:42 (vor 2576 Tagen) @ Rupo

Nun denn, vielleicht geht der betroffene in Revision oder bemüht das Bundesverfassungsgericht

wieso das kommt doch vom Bundesgerichtshof
Google via: Bundesgerichtshof bejaht Schadensersatzpflicht eines Zuschauers gegenüber dem Verein für das Zünden eines Knallkörpers im Fußballstadion

hat doch die Instanzen durchlaufen...was soll da gegen die Verfassung verstoßen?

Der BGH hat die Sache an das OLG zurück verwiesen. Gegen das neue Urteil dürfte aber wiederum ein Rechtsmittel statthaft sein...


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