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OLG Köln verurteilt Böllerwerfer (Fußball allgemein)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Donnerstag, 09.03.2017, 14:55 (vor 2606 Tagen) @ OliJ

Was oft bei solchen Sachen vergessen wird. Es kommen auf den Täter noch mehr Sachen zu (neben der eigentlich "Strafzahlung):

- Kosten des Gerichtsverfahren (eigene + gegnerische Rechtsanwaltsgebühren + das was der Staatsanwalt kostet bzw. was der noch aufwendet für Zeugen usw.)
- der Sachschaden des Opfers (Auf die Fresse gehauen - Brille kaputt, Kleidung usw.)
- Schmerzensgeldansprüche
- Kosten der Krankenkasse (Regresse werden da durchgeführt)
- Haushaltshilfeschaden (wenn z.B. einer ein Bein gebrochen bekommt und sich
während der Verletzung nicht mehr so im Haushalt einbringen kann wie vor der Verletzung)
- andere Ausfallforderungen (Verdienstausfall bei Selbstständigen z.B.)
- Mehrkostenaufwand (Fahrten zum Arzt, Krankenhaus, evtl. Taxi bzw. Krankentransportkosten)
- Urlaubsausfall (Du hast gebucht und kannst wegen der Verletzung den Urlaub nicht antreten - Stornierungsgebühren oder evtl. die Kosten für den kompletten Urlaub)

Abgesehen von einer evtl. Vorstrafe (Führungszeugnis) und einem evtl. Arbeitsplatzverlust kann so etwas richtig hart werden.

Der Staatsanwalt kostet übrigens nichts. Das ist in den Verfahrenskosten quasi inklusive.

Aber bei 30000€ Streitwert hast du alleine ein Kostenrisiko von 7091,78 € (GK, Gebühren nach RVG für eigenen und fremden RA).


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