schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

OLG Köln verurteilt Böllerwerfer (Fußball allgemein)

Donngal, Freitag, 10.03.2017, 09:09 (vor 2598 Tagen) @ MDomi

Und das ist dann bei dir "Auge um Auge". Du windest dich wie ein Aal.

Auge um Auge ist, wenn wir das Leben eines Menschen zerstören, weil er ein anderes Menschenleben zerstört hat. Das ist barbarisch und darf keine Rechtfertigung sein.

Ich winde mich überhaupt nicht, finde es nur bedenklich dass Fantasiestrafen an Privatpersonen weitergegeben werden können.

Schmerzensgelder sind gerechtfertigt und versuchen erlittenes Leid mit Geld wieder gut zu machen. Die Vereine erleiden ihren rein finanziellen Schaden aber nur weil sie sich gegen den DFB nicht ordentlich auflehnen und sich dafür einsetzen dass der Fussball ein harter Proletensport bleibt, bei dem beleidigt und gepöbelt wird. Wir haben hier doch ein Grundsatzurteil, dass in diesem Fall vielleicht zu akzeptieren ist, sich aber auch auf Fälle auswirkt bei dem man es dem Beklagten weniger gönnt.

Wenn der beklagte zum Beispiel niemanden verletzt hat sondern "nur" einen Bierbecher geworfen hat ohne zu treffen, der Verein bekommt dafür eine Strafe im fünfstelligen Bereich und klagt sich diese als Schadensersatz vom Becherwerfer ein...

Gerade weil es so willkürlich und unberechenbar ist, welche Strafen der DFB für welches Vergehen erteilt kann ich so als Besucher nicht sicher sein ob meine nächste Beleidigung mich eventuell finanziell ruinieren könnte. Das schafft eine Stimmung der Angst. Hier wird ein Rechtsmittel etabliert, dass uns in einigen Jahren noch um die Ohren fliegen könnte.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1230264 Einträge in 13655 Threads, 13771 registrierte Benutzer Forumszeit: 20.04.2024, 02:02
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln