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OLG Köln verurteilt Böllerwerfer (Fußball allgemein)

Raducanu, Sassenberg, Donnerstag, 09.03.2017, 14:32 (vor 2598 Tagen) @ Donngal

Ich halte auch nichts davon Existenzen wegen vergleichsweise "harmlosen" Vergehen zu zerstören. Klar war das auch gefährliche Körperverletzung, aber eben auch kein Mord. Deswegen einem Menschen das ganze Leben zu zerstören halte ich nicht für tragbar. Auch wenn es juristisch sicherlich einwandfrei ist.

Jemand der in ner Kneipe jemand anders krankenhausreif prügelt wird schliesslich auch nicht so hart bestraft dass er nie wieder ein Bein auf den Boden bekommt.

Ohne jetzt genau zu wissen was da passiert ist, finde ich dass du ein Böllerwurf und jemanden "Krankenhausreif prügeln" als Alltäglich darstellst und verharmlost.
Beides kann ernste Konsequenzen nach sich ziehen (Verlust von Gehör, Splitter, Sonstige Körperverletzungen, Angstzustände) was wohl möglich das gesamte Leben des Opfers beeinträchtigen könnte. Da finde ich 20.000€ sogar echt noch harmlos.
Einfach nicht machen und dann gibts auch keine Probleme. Ich frage mich echt, wie man hier die Täter zum Opfer machen kann...


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