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OLG Köln verurteilt Böllerwerfer (Fußball allgemein)

OliJ, BV, Donnerstag, 09.03.2017, 14:54 (vor 2616 Tagen) @ Donngal

Das stimmt nicht ganz ;-)

Was oft bei solchen Sachen vergessen wird. Es kommen auf den Täter noch mehr Sachen zu (neben der eigentlich "Strafzahlung):

- Kosten des Gerichtsverfahren (eigene + gegnerische Rechtsanwaltsgebühren + das was der Staatsanwalt kostet bzw. was der noch aufwendet für Zeugen usw.)
- der Sachschaden des Opfers (Auf die Fresse gehauen - Brille kaputt, Kleidung usw.)
- Schmerzensgeldansprüche
- Kosten der Krankenkasse (Regresse werden da durchgeführt)
- Haushaltshilfeschaden (wenn z.B. einer ein Bein gebrochen bekommt und sich
während der Verletzung nicht mehr so im Haushalt einbringen kann wie vor der Verletzung)
- andere Ausfallforderungen (Verdienstausfall bei Selbstständigen z.B.)
- Mehrkostenaufwand (Fahrten zum Arzt, Krankenhaus, evtl. Taxi bzw. Krankentransportkosten)
- Urlaubsausfall (Du hast gebucht und kannst wegen der Verletzung den Urlaub nicht antreten - Stornierungsgebühren oder evtl. die Kosten für den kompletten Urlaub)

Abgesehen von einer evtl. Vorstrafe (Führungszeugnis) und einem evtl. Arbeitsplatzverlust kann so etwas richtig hart werden.


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