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Wenn AfD und NPD noch das Problem in Dortmund wären... (BVB)

Ulrich, Dienstag, 11.10.2016, 07:19 (vor 2757 Tagen) @ MarcBVB

Nein, hätte man nicht so einfach. Dazu hat das BVerfG auch recht deutlich Stellung genommen. Das Auslesen der Daten war unzulässig.

Hier wäre es ja im ersten Schritt nur darum gegangen zu verhindern dass Datenträger "verschwinden" bzw. unbrauchbar gemacht oder Daten gelöscht werden. Für das Auslesen hätte man sicherlich einige Tage Zeit gehabt und vorher entsprechende Beschlüsse erwirken können.


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