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Wahlrecht weiterhin erst ab 18 (BVB)

Giog, Mittelhessen, Donnerstag, 29.10.2026, 09:16 (vor 3 Stunden, 34 Minuten) @ stfn84

Das ist Deine Auffassung.
Im Kontext kann man natürlich erst einmal darüber diskutieren ob man auch Jugendlichen ein Stimmrecht einordnen sollte, ehe die rechtliche Umsetzung erfolgt. Es ist vermutlich unstrittig, dass es grds. möglich wäre.

Der Ablauf wäre mE aber nicht bei jedem Thema der richtige, da der mögliche (rechtliche) Rahmen für die Willensbildung und Entscheidung schon auch relevant sind. Zumindest in meiner Lebensrealität.

Es ist aber völlig irrelevant, wie giog123, markus1909 oder stfn84 irgendetwas juristisch bewerten. Niemand behauptet, dass vereinspolitische Diskussionen im rechtlich luftleeren Raum stattfinden. Aber die Gewichtung, die hier immer wieder von denselben Leuten auf angebliche juristische Probleme gelegt wird, lässt kaum einen anderen Schluss zu, als dass das Recht regelmäßig als argumentativer Lückenfüller herhalten muss, um zu Themen, deren inhaltliche Stoßrichtung einem nicht passt, trotzdem noch etwas vermeintlich Kluges beizutragen.

Lasst die Juristerei die Vereinsrechtler, Rechtsgutachter, Rechtspfleger und schlimmstenfalls Richter machen. Ich gehe ja auch nicht auf eine Baustelle und erkläre alle Anwesenden, dass die Farbe nicht halten wird, nur weil mir der Anstrich nicht gefällt. Diese ständige Verschiebung der Diskussion auf vermeintliche Rechtsprobleme ist einfach anstrengend und lenkt (bewusst) von den Sachfragen ab, ohne einen ernsthaften geschweige denn relevanten Beitrag zu diesen behaupteten Rechtsproblemen zu leisten.


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