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Wahlrecht weiterhin erst ab 18 (BVB)

PePopp, Montag, 26.10.2026, 15:46 (vor 21 Stunden, 7 Minuten) @ MarcBVB

Es wäre aus juristischer Sicht problemlos möglich, das aktive Wahlrecht in der Vereinssatzung rechtssicher auf 16 Jahre festzulegen, was in etlichen Vereinen auch so gehandhabt wird. Theoretisch wäre sogar eine Absenkung auf ein noch niedrigeres Alter möglich, wobei das dann einige Dinge in der Praxis tatsächlich verkomplizieren kann.


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