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Vermittelnder Ansatz (Sonstiges)

Elmar, Donnerstag, 19.02.2026, 23:52 (vor 1 Stunden, 8 Minuten) @ Nietzsche

Zum Beispiel wenn ich einen dunkelhäutigen Menschen als Nigger bezeichne. Ist objektiv gesehen ein Grund oder?


Ja natürlich. Nur warum dann diese komische Formulierung "eine definierte Gruppe von Menschen aus objektiven Gründen diskriminiert fühlt".

Wenn es objektive Gründe sind, dann ist es Diskriminierung. Dann gibt es objektive Massstäbe, durch die die Äußerung bewertet werden kann. Es spielt dann überhaupt keine Rolle, ob sich jemand irgendwie fühlt. Wie bei Diebstahl. Da fühlt sich das Opfer auch nicht beklaut, es ist es.

Entschuldige, dass ich komisch formuliere in deinen Augen.

Um das Thema eingrenzen und überhaupt bearbeiten zu können, sollte es sich um eine Gruppe und nicht Individuen handeln. Kriterien sind zB Religion, Herkunft, Aussehen…
Objektiv sind Gründe, wenn die Äußerungen anhand unserer Werte und Normen gemessen nicht tragbar sind. Erste Grundlage ist das GG.
Die Feinheiten der situativen Nutzung sind natürlich schwierig, aber auch dafür muss es dann einen Entscheidungsprozess geben.
„Arschloch“, „Bulle“… sind schließlich auch geregelt und nicht immer justiziabel.


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