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Erste BVB-Risse nach Rückkehr von Mislintat (BVB)

Fred789, Ort, Sonntag, 04.08.2024, 20:36 (vor 560 Tagen) @ markus93

In einen Vertrag kann man erstmal vieles reinschreiben (ich denke bei fast jedem von uns wird auch die Klause Gehaltsverschwiegenheit drin stehen)
Sich daran zu halten wäre dann vielleicht nicht rechtlich bindend, zumindest aber so etwas wie ein Gentleman Agrement.

Rechtlich bindend wäre das ziemlich sicher, da AV in dieser Gehaltsgrößenordnung nicht mehr unter die "AGB-Klausel" fallen (weil sie individuell ausgehandelt werden), also hier diesbezüglich keine Prüfung der Gerichte stattfindet. Aber selbst dann sehe ich da keine Probleme.

Die Frage ist halt nur, wenn der AN sich nicht daran hält, welche Sanktionsmöglichkeiten du als AG hast. Ob z.B. Strafzahlung bzw. Einhaltung von Gehalt rechtlich möglich wäre (mal abgesehen von der Kündigung).


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