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Oberverwaltungsgericht: AfD will mehr als 100 Zeugen vorladen lassen (Politik)

Zoon, Mittwoch, 13.03.2024, 16:20 (vor 651 Tagen) @ Ulrich

Bisher hat die AfD nichts vorgetragen, was in irgend einer Art und Weise für die Klage erheblich ist. Das wirkt eher wie die prozedurale Variante von "Flood the zone with shit!"

Dazu kann ich nichts sagen. Ich bin ja nicht dabei und lese nur etwas X/twitter mit. Das mit dem "shit" ist bei Gericht immer so eine Sache. Es gibt den erheblichen "shit", der vom Gericht beachtet werden muss, aber in der Beweisaufnahme zu nichts führen wird, und den anderen "shit". Den ersteren muss man als Klägerseite ersteinmal hinbekommen.

Die Frage ist, kann das Gericht die Vertreter der AfD "abwürgen"? Ich würde auch nicht ausschließen wollen, dass man bewusst einen relevanten Punkt unter einem Berg von Mist begräbt, um dann in der Revision auf diesen Punkt zu verweisen.

Das Gericht sollte sich formell korrekt verhalten, um keinen Verfahrensmangel zu begründen, der über den Weg der Nichtzulassungsbeschwerde zur Zulassung der Revision führen kann.

Interessant ist, dass das Gericht seine Entscheidung über die von der AfD gestellten Beweisanträge zurückgestellt hat. Das ist durchaus eine Form des Abwürgens und kann für die Klägerseite unangenehm sein.

Für die AfD könnte es so laufen: das Gericht verhandelt durch, fragt, ob noch Anträge gestellt werden, zieht sich mit den zurückgestellten Beweisanträgen der AfD zur Beratung zurück, berät sich, kommt in den Saal zurück und gibt sein die Berufung abweisendes Urteil bekannt, mit dem zudem die Beweisanträge zurückgewiesen werden.

Die AfD scheint genau dieses Szenario zu befürchten, weil sie sich so sehr über das Zurückstellen echauffiert.

Sollte ein erheblicher Beweisantrag gestellt worden sein, kann freilich das Gericht auch aus seiner Beratung mit der Entscheidung zurückkommen, dass zu vertagen ist, weil noch Beweis erhoben werden muss.


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