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Schulz Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingestellt (Fußball und Sport allgemein)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 28.02.2024, 17:55 (vor 703 Tagen) @ quincy123

Nein, natürlich nicht. Auf so ein Verfahren hat eigentlich niemand Bock. Und wenn du dann halt auch nur eine Zeugin hast, die dann auch nichts mehr sagen möchte, dann stehst du als Staatsanwaltschaft auch ziemlich nackt da. Da ist der 153a dann ein gesichtswahrender Ausweg für alle.

Das Gericht muss kein Urteil schreiben, die StA hat die Akte zu, Schulz gilt nicht als vorbestraft und die Exfreundin hat wahrscheinlich ein paar Talerchen bekommen.


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