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Ein Versuch (!) einer Einordnung (Fußball und Sport allgemein)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 28.02.2024, 17:24 (vor 703 Tagen) @ Thomas

Thomas, du hast gerufen, ich antworte natürlich gerne ;-).

Vorab: Ich habe keinerlei Aktenkenntnis, deswegen ist das hier alles pur Spekulation oder halt aus meinem juristischen Wissen gespeist.

Zunächst einmal etwas grundsätzliches:

Bei Vergehen (Das sind alle Taten, bei denen die Mindeststrafe unter einem Jahr Freiheitsstrafe liegt) besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Einstellung nach § 153a StPO.

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153a.html

Das ist vollkommen unabhängig vom sozialen Status oder Einkommen. Hiervon haben alle Beteiligten heute Gebrauch gemacht. Rechtlich ist die Einstellung ein "Nullum", insbesondere ist damit kein Schuldeingeständnis verbunden.

Es ist schlichtweg Verfahrensökonomie, die man bei Ersttätern nutzen kann. Hast du ein BZR wie GZUZ wird das eher nichts.

Ich gehe davon aus dass Schulz jetzt erstmals vor Gericht stand.

Ich gehe davon aus, dass das Gericht damit auch diverse juristische Hürden umgangen hat, insbesondere dann, wenn das Opfer nicht mehr aussagen wollte. Hierfür kommen diverse Gründe in Betracht, es könnte sein, dass sie eine Falschaussage bei der Polizei gemacht hat oder dass sie es war, die Teile der Ermittlungsakte der Bild zur Verfügung gestellt hat. Aber das ist alles "pur Spekulation".

Insbesondere die Veröffentlichung von Teilen der Ermittlungsakte in der überregionalen Presse hat imho zu einer ganz erheblichen Vorverurteilung geführt (innocent until proven guilty, folks!).

Eine Einstellung nach § 153a StPO soll übrigens nur erfolgen, wenn Gericht und StA von der Schuld überzeugt sind, d.h. Verurteilungswahrscheinlichkeit bei 50% + x liegt.

Das ist aber nicht zwingend. Ich kann aus meiner Praxis da ein wenig berichten. Ich habe vor ein paar Jahren eine Lokalprominenz wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verteidigt. Ich hätte locker beweisen können, dass mein Mandant das Auto nicht gefahren haben kann und hätte dafür sogar eine Zeugin gehabt. Blöderweise war die Dame indes nicht die Ehefrau. Also habe ich die StA angerufen, in einem Non-Gespräch kurz mitgeteilt, was tatsächlich Phase ist und wir haben das Verfahren für 500€ platt gemacht. Am Ende waren alle glücklich. Die Kinderkrebshilfe bekam Geld, mein Mandant war aus der Nummer raus, das Auswärtsspiel blieb unentdeckt, die StA hatte eine Pebb§y-Zahl mehr erledigt und auf meinem Honorarkonto landeten auch noch ein paar Talerchen und meine ReFa hat einen sehr ordentlichen Strauß bekommen.


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