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Neu auf schwatzgelb.de: Kritik an Hans-Joachim Watzke: Aki auf Abwegen - Richtung Abschied? (BVB)

HoschUn, Ort, Freitag, 15.09.2023, 21:35 (vor 1061 Tagen) @ markus

Mir scheint, dass wir noch immer im Lernprozess sind und zum einen noch nicht flächendeckend verinnerlicht haben, dass die Merkmale alle gleichrangig nebeneinander stehen und zum anderen jegliche, also auch verbale, Diskrimierung verboten ist.

Es gibt kein gesetzliches spezifisches Diskriminierungsverbot für Jedermann. Geht es nur um eine verbale Äußerung, die nicht in den Anwendungsbereich des AGG fällt, dann kommen allerhöchstens Straftatbestände wie z.B. Beleidigung in Frage. Watzke hier mit der Redewendung "alter weißer Mann" zu betiteln ist vielleicht falsch, aber meiner Meinung nach keine strafrechtlich relevante Beleidigung.

Davon abgesehen kann man es für anstrebenswert halten auch im hochnotpeinlichen privaten Äußerungen "jegliche" diskriminierende Äußerung zu vermeiden, und das ist es sicherlich auch, aber die Juristerei sollte sich damit nicht beschäftigen.


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