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Moukoko laut einer Geburtsurkunde 52 Monate älter (BVB)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Donnerstag, 09.03.2023, 14:10 (vor 1260 Tagen) @ lampshade

Vorab: Medienrecht ist nicht mein Beritt, hab ich das letzte Mal im Ref gebraucht, ist also schon was her.

Es gibt eine kurze Zusammenfassung hier:
https://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/6295-LG-Frankfurt-Spiegel-Berichterstattung-ueber-Zweifel-am-Alter-von-BVB-Fussballprofi-Yous...

Voll obsiegt hat keine Seite. Welche Äußerungen YM dem Spiegel untersagen lassen wollte kann man nicht erkennen und auch nicht, welche Äußerungen untersagt bleiben.

Generell ist auch aus der Kostenquote (70/30 zu Lasten von YM) auch nicht zu erkennen, wer das Verfahren "gewonnen" hat. Es mag durchaus sein, dass 10 angebliche Verstöße gerügt worden sind, aber nur die 3 Schlimmsten vom Gericht anerkannt worden sind.

Mich verwundert eigentlich auch schon die Auswahl des Gerichts. Im Regelfall rennt nan dafür doch im Rahmen des Forum shoppings zum LG Hamburg oder zum LG Köln.

Die ganze Nummer ist für YM jetzt maximal schäbig. Und leider geht derzeit mangels Veröffentlichung des Urteils nicht mehr als Spekulation. Es muss aber offenbar Anknüpfungspunkte dafür geben (oder jedenfalls vom LG FFM gesehen worden sein), dass die Geburtsurkunde sich auf YM beziehen könnte. Und das ist prinzipiell erstmal schlecht.


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