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Polizistenmord von Kusel – lebenslange Haft für Angeklagten (Fußball und Sport allgemein)

markus93, Sauerland, Mittwoch, 30.11.2022, 17:02 (vor 1153 Tagen) @ MarcBVB

Nope. Das ist Quatsch. Es gibt keine fixe Grenze. Frei nach dem BGH "Es verbietet sich jede schematische Betrachtung".

Ja, da hab ich mein Unwissen kundgetan. Mea Culpa ;-)
Primär ging es mir aber eher darum klar zu stellen das lebenslang eben nicht bedeutet das man nach 15 Jahren ohne weiteres frei kommt, so wie es weitläufig immer gedacht wird. Und das ist doch zumindest korrekt oder? Und da hier die besondere schwere der Schuld festgestellt wurde bedeutet das in der Regel doch auch das man eher länger sitzt bevor geprüft werden kann ob die Strafe auf Bewährung ausgesetzt wird, auch wenn dies dann wohl nicht sein muss.


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