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Polizistenmord von Kusel – lebenslange Haft für Angeklagten (Fußball allgemein)

markus93, Sauerland, Mittwoch, 30.11.2022, 13:44 (vor 506 Tagen) @ WBSTRR

Hast Recht die 25 Jahre sind anscheinend nicht fix sondern der Regelfall.

In einem Fall, in dem der Täter bereits 15 Jahre abgebüßt hat, wird die Strafvollzugskammer darüber entscheiden, welches Strafmaß zuzüglich dieser 15 Jahre noch abzubüßen ist. Hier existiert keine fixe Obergrenze, regelmäßig verhängen die Gerichte jedoch nicht mehr als 10 zusätzliche Jahre.

Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/lebenslange-freiheitsstrafe


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