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Polizistenmord von Kusel – lebenslange Haft für Angeklagten (Fußball allgemein)

markus93, Sauerland, Mittwoch, 30.11.2022, 13:31 (vor 485 Tagen) @ WBSTRR

Sorry das ist absolutes Unwissen. Da die besondere schwere der Schuld festgestellt wurde bedeutet das erstmal MINDESTENS 25 Jahre. Das heißt nach 25 Jahren kann erstmals geprüft werden ob er auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen werden kann. Ob das so ist ist längst nicht gesichert hierfür bedarf es Psychologische Gutachten. Wenn es blöd für ihn läuft bedeutet lebenslang eben genau das: Lebenslang.


Das stimmt doch auch nicht, oder?
In 57a StGB steht doch nur drin, dass eine lebenslängliche Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, wenn 15 Jahre verbüßt sind, es sei denn, die besondere schwere der Schuld wurde festgestellt.
So wie ich das verstehen würde, kommt eine Aussetzung zur Bewährung bei besonderer Schwere der Schuld auch ab 15 Jahre in Betracht, es ist lediglich nicht der Regelfall, sondern es bedarf stets einer Einzelfallprüfung durch die Strafvollstreckungskammer, ab wann eine Strafaussetzung zur Bewährung in Betracht kommt. Von 25 Jahren steht da nirgendwo was und es gibt nach meiner Erinnerung auch Fälle, wo der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt wurde, obwohl noch keine 25 Jahre verbüßt waren.

Hier wird es eigentlich ganz gut erklärt: https://www.youtube.com/watch?v=_iQk-MrhVV8&ab_channel=WBSLEGAL

Bei Rupo kommt es so rüber als ob er nach 15 Jahren einfach frei kommt.


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